Richtiges Verhalten

Natur und Landschaft sind vor einer Überbelastung durch Erholungssuchende zu schützen, damit auch diese Funktion von Natur und Landschaft nachfolgenden Generationen möglich ist. Deshalb gelten beim Aufenthalt in der Natur verschiedene Verhaltensregeln, die darauf abzielen, Störungen möglichst gering zu halten.

  1. Die gekennzeichneten Wege dürfen nicht verlassen werden. Die Tiere sind daran gewöhnt, dass sich auf den Wegen Menschen aufhalten. Werden die Wege verlassen, reagieren die Tiere mit Flucht und ein weiteres Beobachten wird für einige Zeit unmöglich.
  2. Nehmen Sie einfach alles, was Sie mitbringen, wieder mit, um den anfallenden Müll entsprechend zu entsorgen.
  3. Das Campieren in der freien Landschaft, sowie das Errichten von Lagerfeuern ist untersagt.
  4. Hunde sollten schon zu ihrem eigenen Schutz an der Leine geführt werden.
  5. Ebenfalls untersagt ist das Pflücken von Pflanzen und das Mitnehmen von lebenden oder toten Tieren.
  6. Vermeiden Sie bitte unnötigen Lärm um die Tiere nicht zu stören und sich selbst und anderen den Genuss der Natur in Ruhe zu ermöglichen.
  7. Die an strategisch günstigen Plätzen stehenden Infrastruktureinrichtungen (Aussichtstürme, Rastplätze, Besucherzentren) machen es dem Besucher möglich, die Natur mit freiem Blick aus einer Entfernung zu beobachten, die eine Störung der Tierwelt verhindert. Wir empfehlen, diese Einrichtungen in Anspruch zu nehmen.
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